Judicialis Rechtsprechung
Mit der integrierten Volltextsuche, die vom Suchmaschinenhersteller "Google" zur Verfügung gestellt wird, lassen sich alle Entscheidungen durchsuchen. Dabei können Sie Sonderzeichen und spezielle Wörter verwenden, um genauere Suchergebnisse zu erhalten:
Gericht: Oberlandesgericht Karlsruhe
Beschluss verkündet am 29.11.2005
Aktenzeichen: 20 WF 120/05
Rechtsgebiete: ZPO
Vorschriften:
ZPO § 114 Satz 1 |
OBERLANDESGERICHT KARLSRUHE
Beschluss
20 WF 120 / 05
Karlsruhe, 29. November 2005
Familiensache
wegen Rückforderung
hier: Prozesskostenhilfe
Tenor:
Die - auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine unbedingte Unterhaltsrückforderungsklage beschränkte (Hauptakte AS 115) - sofortige Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bruchsal vom 18. Juli 2005 - 1 F 211/05 - wird zurückgewiesen.
Gründe:
Das Familiengericht hat den Kläger zutreffend auf die Erhebung einer Eventualwiderklage auf Unterhaltsrückforderung in dem Unterhaltsrechtsstreit der Parteien vor dem AG Bruchsal - 1 F 505/04 - verwiesen. Auch ein nicht armer Unterhaltsschuldner würde von der unbedingten Klageerhebung absehen und stattdessen zur Vermeidung eines Kostenrisikos im Rahmen des anhängigen Unterhaltsrechtsstreits hilfsweise für den Fall, dass das von ihm verfolgte Klageabweisungsbegehren Erfolg hat, auf Rückzahlung ungerechtfertigt geleisteten Unterhalts antragen (vgl. für den gleich gelagerten Fall der Abänderungsklage BGH, FamRZ 1992, 1152, 1155).
Eine Kostenentscheidung ist im Beschwerdeverfahren wegen Prozesskostenhilfe nicht veranlasst (§ 127 Abs. 4 ZPO).
Ende der Entscheidung
Bestellung eines bestimmten Dokumentenformates:
Sofern Sie eine Entscheidung in einem bestimmten Format benötigen, können Sie sich auch per E-Mail an info@protecting.net unter Nennung des Gerichtes, des Aktenzeichens, des Entscheidungsdatums und Ihrer Rechnungsanschrift wenden. Wir erstellen Ihnen eine Rechnung über den Bruttobetrag von € 4,- mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und übersenden diese zusammen mit der gewünschten Entscheidung im PDF- oder einem anderen Format an Ihre E-Mail Adresse. Die Bearbeitungsdauer beträgt während der üblichen Geschäftszeiten in der Regel nur wenige Stunden.